HÄUFIGE FRAGEN
Bei Audi, Seat, Skoda und VW, also der VAG-Gruppe steht eine andere Angabe im Mittelpunkt – hier ist seit dem Jahr 1999 eine dreistellige PR-Nummer angegeben.
Die PR-Nummern sind definierte Produktkürzel, die für eine eindeutige Identifizierung aller Ausstattungsmerkmale und -pakete sorgen. Zu finden sind diese PR-Nummern auf einem Aufkleber im Kofferraum, ebenso auf dem Kundendienst-Datenträger sowie im Serviceheft.
Aus den PR-Nummern lassen sich sämtliche Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs herauslesen. Dabei steht das Kürzel „PR“ für „Primäre Eigenschaft“. Alleine bei Volkswagen sind rund 12.500 dieser abstrakten PR-Nummern vergeben. Am häufigsten wird diese Nummer für die Bestimmung der verbauten Bremsanlage, Motor sowie Getriebe verwendet.
Ein Teilegutachten ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung nachträglich verbauter oder veränderter Fahrzeugteile.
Gerade bei Bauteilen, die nicht zur serienmäßigen Ausstattung eines Fahrzeugs gehören, ist eine Änderungsabnahme und Begutachtung der Teile nach § 19 und § 21 StVZO vorgeschrieben. Im Teilegutachten wird dargelegt, ob die am Fahrzeug durchgeführten veränderungen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen.
Häufige Gründe für die Erstellung eines Teilegutachtens:
Sonderräder
Fahrwerke/Tieferlegungsfedern
Karosserieanbausätze
Spoiler
Wichtig: Ein Teilegutachten ist immer mit einer Änderungsabnahme verknüpft, die im Anschluss erfolgen muss.
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis – kurz: ABE – wird entweder für ein Fahrzeugmodell oder bestimmte Autoteile ausgestellt.
Sie enthält immer eine KBA-Nummer und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgegeben.
Wird ein Teil mit einem Gutachten zur ABE ausgeliefert, so sind in diesem die Fahrzeugmodelle aufgeführt, an denen das Teil auch verbaut werden darf.
Eine erneute Kontrolle nach dem Tuning durch einen Gutachter ist nicht nötig.
Genau hier liegt auch der grundlegende Unterschied zwischen dem Teilegutachten und der ABE.
Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert werden.
Bei einer Fahrt mit dem Kfz muss allerdings entweder die ABE immer mitgeführt werden oder die Eintragungen der ABE werden in die Fahrzeugpapiere übertragen.
Des weiteren ist zu beachten, dass die kombination mehrerer ABE nicht zulässig sind und dennoch eine Änderungsabnahme erforderlich ist.
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